Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) muss bis am 25. Mai 2018 vollzogen sein. Davon betroffen sind fast alle Schweizer Unternehmen und somit auch eine Vielzahl von KMUs. Zudem tritt voraussichtlich dieses Jahr noch das überarbeitete schweizerische Datenschutzgesetz in Kraft. Wäre es da nicht wünschenswert, gleich beides auf einmal zu erledigen?