Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung betrifft auch viele Schweizer KMU

 

Handlungsbedarf häufig noch nicht erkannt

Es gibt kaum ein Schweizer Unternehmen, das nicht von der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung betroffen ist, welche ab 28. Mai 2018 zur Anwendung kommt. Da die Verordnung seit zwei Jahren in Kraft ist, hatten die Unternehmen genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Schweizer Unternehmen werden sich nicht darauf berufen können, sie hätten nicht gewusst, das entsprechende Massnahmen zu ergreifen sind. Bei Verstössen drohen drakonische Strafen: Bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro Busse können im Extremfall ausgesprochen werden. Schweizer Unternehmen sind somit gut beraten, die Einhaltung dieser neuen Vorschriften ernst zu nehmen.

Datenkraken sollen zurückgebunden werden

Dank der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSVGO) wird der Datenschutz erstmals in der EU auf eine einheitliche rechtliche Grundlage gestellt. Neben dem Ziel, die Privatsphäre der Internetnutzer besser zu schützen, sollen gleichzeitig den internationalen Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon innerhalb der EU regulatorische Grenzen gesetzt werden.

Marktortprinzip ist massgebend

Die EU-DSGVO wird aber für viele Schweizer Unternehmen Geltung haben und dies nicht nur, wenn EU-Niederlassungen oder Tochtergesellschaften betrieben werden. Denn die territoriale Auslegung der Datenschutzverordnung ist grosszügig bemessen. Ein Schweizer Versandhaus, dass seine Produkte an in der EU-ansässigen Bürgern verkauft (Marktortprinzip) fällt klar unter das neue Gesetz. Es reicht aber auch nur schon eine nationale Website, auf welcher auch Liefer- und Zahlungskonditionen für das Ausland oder die Preise nicht nur in CHF angegeben sind, um unter das EU-Gesetz zu fallen. Es genügt aber auch schon das Analysieren des Verhaltens von Personen aus der EU, zum Beispiel auf ihrer Website oder App.

Verschärftes Schweizer Datenschutzgesetz folgt ab Juli 2018

Auch wenn Ihr Unternehmen eines der wenigen ist, welches nicht unter das neue EU-DSVGO fällt oder es Sie nicht kümmert, was die EU beschliesst, müssen Sie sich ab Mitte 2019 trotzdem daranhalten. Dann wird nämlich voraussichtlich das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft treten, welches aus aktueller Sicht mindestens alle EU-Regeln beinhaltet und darüber hinaus noch einen «Swiss Finish» erhalten wird. Somit ist es letztendlich fast egal, ob Ihr Unternehmen vom EU-DSVGO betroffen ist oder nicht. Ich empfehle deshalb allen Schweizer Unternehmen schon heute die Informationsprozesse zu überprüfen und die Massnahmen schrittweise einzuführen. Datenschutz geht zudem weit über das Thema IT hinaus. Auch physische Archive, Personalunterlagen, Zutrittskontrolle oder Brandschutz sind mögliche Themen.

Datenschutz Ihren Kunden und Mitarbeitenden zuliebe

Das Ganze tönt nach viel sinnloser Arbeit und Bürokratie. Ist es auch, sofern es nur darum geht, das Gesetz einzuhalten. Bedenken Sie aber, es ist in erster Linie ein Service an Ihren Kunden und Mitarbeitenden. Die Privatsphäre Ihrer Kunden und Mitarbeitenden zu schützen, ist eigentlich nur normal – auch ohne Strafen. Eine durchdachte Umsetzung des Datenschutzes ist eine Investition in das wertvollste Gut Ihrer Unternehmung: Ihre Kunden und Mitarbeitenden. Wenn der Fokus nicht nur auf der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben liegt, gewinnen Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden, sondern die Datenqualität steigert sich markant. Eine gute Datenqualität ist wiederum die Grundlage für erfolgreiche Marketingkampagnen und nicht zuletzt für jede Digitalisierungsstrategie.

Pragmatisches Erreichen der Datenschutzkonformität

Aufgrund unser Erfahrung hat ADVANIS zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei GHR ein speziell auf KMU ausgerichtetes Verfahren entwickelt, um die Datenschutzkonformität pragmatisch zu überprüfen und innert weniger Tage zu implementieren. Das Vorgehen besteht aus den drei Modulen: unverbindlicher Initialworkshop, Datenschutz Check-up, Datenschutz Framework. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Photo by Samuel Zeller on Unsplash 118195